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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Inkassobüros Panther, im folgenden kurz Inkassobüro
genannt, gelten, sofern nicht Sonderregelungen getroffen
wurden, gemäß den Richtlinien der Bundesinnung
für das Inkassogewerbe in der jeweils gültigen
Fassung.
- Die dem Inkassobüro vom Auftraggeber
zum Inkasso übergebene Forderungen müssen zu
Recht bestehen. Auf strittige Punkte ist das Inkassobüro
gesondert aufmerksam zu machen. Für nicht zu Recht
bestehende Forderungen ist das Inkassobüro zur Verrechnung
der Barauslagen und Kosten berechtigt.
- Inkassoaufträge erstrecken
sich nicht auf die Überwachung von Verjährungsfristen,
weshalb für die Verjährung nicht gehaftet wird.
- Das Inkassobüro wird bei Annahme
des Auftrages zur Einziehung, durch mittelbare, unmittelbare,
persönliche oder schriftliche Einwirkung auf den
Schuldner für die Einbringung der Forderung(en) Sorge
tragen.
- Eine Haftung des Inkassobüros
für die erfolgreiche Hereinbringung der Forderung(en)
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Inkassoauftrag läuft bis
zum vollen Inkasso der Forderung(en). Bei Storno des Auftrages
durch den Auftraggeber wird der Anspruch des Inkassobüros
auf Barauslagen (sofern sie beim Schuldner noch nicht
kassiert worden sind) fällig. Dies gilt auch, wenn
der Auftraggeber nach erteiltem Auftrag unmittelbar mit
dem Schuldner einen Vergleich über die Forderung
schließt, die Ware zurücknimmt oder sonstwie
entschädigt wird.
- Gibt das Inkassobüro einen
Auftrag wegen Aussichtslosigkeit zurück, so hat der
Auftraggeber gegen das Inkassobüro keine wie immer
gearteten Ansprüche.
- Das Inkassobüro ist berechtigt,
dem Schuldner je nach Sachlage von sich aus Zahlungsaufschub
oder Teilzahlungen zu gestatten. Es wird jedoch immer
das Interesse des Auftraggebers voll wahren, Zahlungsnachlässe
und Barausgleiche bedürfen des Einverständnisses
des Auftraggebers.
- Ab Auftragserteilung verpflichtet
sich der Auftraggeber Verhandlungen mit dem Schuldner
regelmäßig dem Inkassobüro zu überlassen,
jedenfalls nicht ohne Unterrichtung des Büros. Direkte
Zahlungen, sonstige Veränderungen der Schuld und
Posteingänge sind am gleichen Tag per Fax, oder telefonisch
zu melden. Bei direkter Einigung mit dem Schuldner ist
darauf zu achten, daß die bereits angelaufenen Kosten
unserer Bearbeitung zu berücksichtigen sind. Widrigenfalls
haftet der Auftraggeber für durch Nichteinhaltung
dieser Abmachung entstehenden Kosten.
- Die Kosten der außergerichtlichen
und gerichtlichen Einzugsmaßnahmen sowie der Gerichts-
und Rechtsanwaltskosten werden im Namen des Auftraggebers
gegen den Schuldner geltend gemacht. Ist die Beauftragung
eines Rechtsanwaltes notwendig, so wird nach Absprache
mit Ihnen, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung, unser Vertrauensanwalt
(Kometer & Pechtl - Schatz, Innsbruck und Imst) mit
der gerichtlichen Bearbeitung Ihrer Forderung beauftragt.
Dieser Anwalt handelt auf Kosten und Rechnung des Gläubigers.
- Abrechnung der gesamten eingebrachten
Forderung Kapital + Zinsen. Bei uneinbringbar erscheinenden
Forderungen, das sind bereits ausgeklagte oder verjährte
Forderungen (Dubiosen - Inkasso), bedarf es einer Sondervereinbarung.
- Das Inkassobüro kann von bereits
eingebrachten Teilzahlungen, die aus den, vom Autraggeber
zur Bearbeitung übergebenen Aufträgen, entstandene
Kosten und Gebühren, jederzeit in Abzug bringen.
- Abweichungen von Geschäftsbedingungen
und allfällige Nebenvereinbarungen mit Mitarbeitern
des Inkassobüros sind unwirksam, sofern keine schriftliche
Bestätigung durch das Inkassobüro Panther erfolgt.
AGB
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